6. Angeklagter Sachverhalt Gemäss Strafbefehl vom 27. November 2020 wird der Beschuldigten vorgeworfen, sich am 10. Oktober 2020, 8:15 Uhr, im Zug Nr. ________ der C.________ (Bahngesellschaft) auf der Strecke D.________-E.________ den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) widersetzt zu haben, indem sie im Zug trotz Aufforderung des Zugpersonals keine Gesichtsmaske trug und kein ärztliches Zeugnis vorlegte, welches sie von der Maskenpflicht befreien würde (pag. 4).