3. Die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung der Privatklägerin sei vollumfänglich abzuweisen oder eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Staatskasse. 4.2 Anträge der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin beantragte Folgendes (pag. 89): 1. Die Berufung der Beschuldigten/Berufungsführerin sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschuldigten/Berufungsführerin.