2. Berufung An der Hauptverhandlung vom 26. Mai 2021 meldete die Beschuldigte nach Aushändigung des Urteilsdispositivs mündlich zu Protokoll Berufung an (pag. 26). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 3. August 2021 (pag. 36 ff.). Sie wurde der Beschuldigten am 12. August 2021 zugestellt (pag. 54). Mit Datum vom 24. August 2021 erklärte die Beschuldigte, nun vertreten durch Rechtsanwältin Dr. B.________, form- und fristgerecht sowie vollumfänglich die Berufung (pag. 55 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 30. August 2021 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 63).