und verurteilte sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 1 Tag) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1'350.00. Im Zivilpunkt wurde die Beschuldigte dazu verurteilt, der C.________ (Bahngesellschaft) (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) einen Betrag von CHF 285.73 zu bezahlen (pag. 28 f.).