1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. Mai 2021 erklärte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Übertretung gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Co- vid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), begangen am 10. Oktober 2020 im Zug auf der Strecke D.________-E.________, schuldig und verurteilte sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 1 Tag) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1'350.00.