Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Straf- und Zivilkläger - der Generalstaatsanwaltschaft 21 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons ________ (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfirst bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)