19 CHF 4'400.00 Mietzinseinnahmen generieren. Davon sind CHF 900.00 als Hypothekarzinsen abzuziehen. Die Beschuldigte verfügt im Ergebnis also über ein Net- to-Monatseinkommen in der Höhe von CHF 10'900.00. Des Weiteren bewohnt sie mit ihrem Ehemann ein Einfamilienhaus und verfügt über ein liquides Vermögen in der Höhe von CHF 250'000.00 (vgl. pag. 270 und pag. 282 Z. 28 ff.).