Die Verteilung der acht Tagessätze auf die Verbindungsbusse kann aufgrund des Verschlechterungsverbots ohnehin nicht abgeändert werden. Indes erhöht sich die Verbindungsbusse aufgrund der Abänderung der Tagessatzhöhe auf CHF 300.00 (vgl. dazu sogleich) auf insgesamt CHF 2'400.00 (acht Tagessätze zu CHF 300.00). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist unverändert auf 8 Tage festzusetzen.