16.3 Gesamtverschulden / Einsatzstrafe Dem noch leichten Verschulden der Beschuldigten ist nach den Tatkomponenten mit einer Einsatzstrafe von 70 Strafeinheiten zu begegnen. 17. Einfache Körperverletzung / Täterkomponenten Das Vorleben, das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren sowie die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind neutral zu werten. Diesbezüglich kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 219, Ziff. V.5). 18 18. Einfache Körperverletzung / Zwischenfazit