Die VBRS-Richtlinien sehen eine Referenzstrafe von 60 SE vor für den Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Nerven verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch, welcher eine ambulante Behandlung und drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. In casu wiegt die privatklägerische Verletzung schwerer. Es dürfte in gewissem Masse auch dem Zufall geschuldet sein, dass der Privatkläger in Folge des Aufpralls nicht gravierendere Verletzungen davongetragen hat. Die eingeschlagene Heckscheibe veranschaulicht die wirkenden Kräfte eindrücklich.