17 16. Einfache Körperverletzung / Tatkomponenten 16.1 Objektive Tatschwere 16.1.1 Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts / Ausmass des verschuldeten Erfolgs Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist nicht zu unterschätzen. Die leichte Hirnerschütterung, das verschwommene Sehen und die Druckdolenzen an der Halswirbelsäule dürften nach einer Woche abgeklungen sein. Hingegen hatte der Privatkläger ein Jahr nach dem Unfall immer noch Probleme mit der Schulter (pag. 61; pag. 89 Z. 177-182). 16.1.2 Verwerflichkeit des Handelns /