12. Art. 90 Abs. 2 SVG / grobe Verletzung von Verkehrsregeln 12.1 Allgemeines zu Art. 90 Abs. 2 SVG Auch hier kann hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 90 Abs. 2 SVG auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 210 ff., IV.2.1.). 12.2 Subsumtion Gemäss dem als erwiesen erachteten Sachverhalt hat die Beschuldigte, die wusste, dass sich der Privatkläger hinter ihrem PW befand, diesen nach rechts gelenkt und ohne ersichtlichen Grund abrupt bis zum Stillstand abgebremst.