15 Nacken bei seinem Hausarzt vorstellig. Dieser übermittelte den Privatkläger in die Physiotherapie. Noch am 10. August 2020, beinahe ein Jahr nach der Kollision, klagte der Privatkläger gegenüber seinem Hausarzt über bewegungsabhängige Schulterbeschwerden rechts. Angesichts des Verletzungsbildes erhellt, dass in objektiver Hinsicht eine einfache Körperverletzung gegeben ist (vgl. dazu auch das Urteil des Bundesgerichts 6B_1403/2019 vom 10. Juni 2020 E. 2.2 und 2.6).