11. Art. 123 StGB / einfache Körperverletzung 11.1 Allgemeines zu Art. 123 Ziff. 1 StGB Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 123 Ziff. 1 StGB kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 208, Erwägung IV.1. und 1.1.). 11.2 Subsumtion Gemäss dem als erwiesen erachteten Sachverhalt erlitt der Privatkläger durch die verursachte Kollision ein leichtes Schädelhirntrauma sowie Schmerzen über der ganzen Halswirbelsäule und der rechten Schulter. Er musste sich deshalb in ärztliche Behandlung begeben und ein bis zwei Wochen eine Halskrause tragen.