10. Zusammenfassung / als erwiesen erachteter Sachverhalt Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ist auf die glaubhaften Ausführungen F.________ und des Privatklägers abzustellen. Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 4. Dezember 2020 ist bis auf die nachstehende Einschränkung erwahrt. Nicht als erwahrt gelten kann, dass die Beschuldigte durch ihr rücksichtsloses Verhalten ein erhöht abstraktes Kollisions- und Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer als den Privatkläger schuf und dies in Kauf nahm.