13 Smartphones in einen Hosensack oder eine Hemdtasche vor dem Schlagen an das Auto mit der (linken) Hand konstatiert werden. Nur am Rande sei diesbezüglich ergänzend erwähnt, dass das fragliche Smartphone die heftige Kollision des Privatklägers mit dem Heck des PWs der Beschuldigten aller Voraussicht nach nicht unbeschadet überstanden hätte. Von einem beschädigten Smartphone war indes nie die Rede. Nichts zu ihren Gunsten kann die Beschuldigte ferner aus dem Umstand ableiten, dass sie es war, welche die Polizei informiert hat.