Anzufügen bleibt noch, dass es keineswegs eine «normale Reaktion» darstellt, zunächst nach rechts einzulenken und danach zu bremsen. Bei einer Reaktion auf ein Geräusch könnte ein Bremsen allein allenfalls noch als nachvollziehbar erscheinen. Auch letzteres wäre indes ein zumindest fragwürdiges Vorgehen, müsste doch bei einem nichtlokalisierbaren Geräusch vor der Einleitung der Bremsung doch zumindest die Umgebung überprüft werden. Damit liegt kein abgeschlossenes Überholmanöver mit anschliessendem Abbremsen bei der Schwelle, Aufschliessen des Velofahrers und dessen Schlagen an das Auto vor. Das Schlagen an das Auto erfolgte, als die Beschuldigte am Überholen war.