ver. Eine solche Aussage muss als geradezu berechnend bezeichnet werden. 12 Wenn die Beschuldigte unmittelbar nach dem Ereignis kognitiv in der Lage war einen plausiblen (fiktiven) Grund für ihr Bremsmanöver zu nennen, welcher ihr Verhalten in einem guten Licht erscheinen lässt, kann dies auch im Hinblick auf tatsächlich vorliegende Handlungen wie bspw. das Hupen von ihr erwartet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Beschuldigte bewusst bestimmte Sachverhaltselemente ausgelassen hat, um sich nicht selbst zu belasten. An den übereinstimmenden Ausführungen F.___