66, Z. 80 f.). Weiter sagte sie in dieser Einvernahme auf die Frage, ob sie beim Schlag des Privatklägers gebremst habe, aus, sie habe «etwas ‘bollen’» gehört, was sie veranlasst habe, abzubremsen (pag. 67, Z. 132). - Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung begründete die Beschuldigte die Bremsung einerseits ebenfalls damit, dass es «bollet» habe (pag. 158, Z. 32 f.). Andererseits gab sie in der gleichen Einvernahme dann zu Protokoll, sie habe vor der Schwelle abbremsen müssen, damit sie diese passieren könne und sie «nehme an», dass der Velofahrer zu diesem Zeitpunkt diesen Schlag zugeführt haben müsse. Sie wisse es nicht mehr und könne es nicht mehr sagen (pag.