21-23). - Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab sie – sozusagen als dritten Variante des Ablaufs der Geschehnisse resp. zum Grund für die Anhaltung – zu Protokoll, dass es «plötzlich (…) bollet» habe, nachdem sie das Überholmanöver abgeschlossen gehabt habe. Sie sei auf die Bremse gegangen und habe das Fahrzeug zum Stillstand gebracht (pag. 65, Z. 52 f.). Auf entsprechende Nachfrage zum Grund der Bremsung, gab sie an, dass sie habe abbremsen müssen, «als es über die Schwelle ging und weil es ‘bollet het’». Es sei irgendetwas gewesen, sie habe einen «Schlag / Krach» gehört (pag. 66, Z. 60 f.).