- Anlässlich der ersten Befragung am Unfallort und unmittelbar nach dem Vorfall, gab die Beschuldigte an, sie habe den Radfahrer kurz vor den am rechten Fahrbahnrand parkierten Fahrzeugen überholt, sei dann nach den parkierten Fahrzeugen wieder gegen den rechten Fahrbahnrand gefahren und habe dem entgegenkommenden Fahrschul-Auto Platz gemacht. Sie habe bis zum Stillstand verlangsamt um kreuzen zu können. Dann habe sie einen Knall gehört. Der Radfahrer, welchen sie zuvor überholt habe, sei ihr wohl ungebremst ins Heck gefahren (pag. 7).