8 te von Seiten der Polizei wenig wahrscheinlich. Diesbezüglich lässt sich aus pag. 14 bezeichnenderweise entnehmen, dass die Beschuldigte erst aufgrund der fast deckungsgleichen Aussagen von F.________ und dem Privatkläger in der Eigenschaft als beschuldigte Person einvernommen wurde (pag. 14). Zum anderen sagte F.________ aus, die Beschuldigte habe rechts eingespurt und abrupt abgebremst (pag.