Es kann auch das Gehäuse gewesen sein. Aber sicher hinten» (AF: Ob er wisse, wo der Privatkläger hingeschlagen habe, pag. 79 Z. 85-86). - «Ich kann nur sagen, dass es schnell ging und dass es abrupt war» (ad Bremsen der Beschuldigten, pag. 79 Z. 88-89). - «Der Velofahrer war nahe beim Auto und hat auf die Rückseite des Autos geschlagen und dann kam die Bremsung» (pag. 79 Z. 93-94). - «Das weiss ich nicht, warum sie bremste. Gesehen habe ich nichts, was in Verbindung steht mit dem» (pag. 80 Z. 97-98). Diese Kernaussagen ergeben ein stimmiges Bild des Geschehensablaufs.