- Wegen des Bremsmanövers fuhr der Privatkläger in das Heck des Fahrzeugs. - Er habe nichts gesehen, was eine solche Bremsung benötigt hätte, könne es aber nicht ausschliessen, dass es nicht nötig war (alles pag. 13). - «Ich habe mitbekommen, dass ein Fahrzeug einen Velofahrer überholt und dass es zu einem Wortgefecht gekommen ist oder aber der Velofahrer etwas nachgerufen hat» (pag. 78 Z. 52-54). - «Ja, das kommt mir wieder in den Sinn. Das habe ich vergessen» (sc. das Schlagen des Velofahrers mit der Hand gegen das Auto (pag. 79 Z. 79-80). - «Auf die Heckscheibe. Aber ich bin nicht sicher. Es kann auch das Gehäuse gewesen sein.