Betreffend die Aussagen des Privatklägers ist hervorzuheben, dass er sich mit seinen Aussagen alles andere als in ein vorteilhaftes Licht rückt. So gab er zu Protokoll, mit der linken Hand auf das Auto der Beschuldigten geschlagen zu haben und nach der Kollision mit dem Heck des PWs der Beschuldigten diese beschimpft und den Seitenspiegel des Fahrzeuges weggekickt zu haben. Es ist nicht einzusehen, warum der Beschuldigte sich in dieser Art und Weise hätte verhalten sollen, wenn tatsächlich lediglich ein unverfängliches Überholmanöver stattgefunden hätte.