5 - Der Privatkläger wiederum hat (einen Tag nach dem Vorfall und ohne Kenntnis der Aussagen des Zeugen) angegeben, dass er gehört habe, wie jemand die Hupe betätigte, er dann zurückgeschaut und gesehen habe, wie eine Frau in einem Fahrzeug mit ihren Händen gestikulierte. Die Frau habe ihn dann überholt und sei sehr nahe an ihm vorbeigefahren. Er habe «also» mit der offenen Hand an die Seite des Fahrzeugs geschlagen. Dann habe sie vor ihm nach rechts gezogen und abrupt abgebremst. Sein Kopf sei dann gegen die Heckscheibe des Fahrzeugs geschlagen resp. habe die Scheibe durchbrochen (pag.