Der Zeuge F.________ konnte einen wesentlichen Teil des Geschehens beobachten und hat (unmittelbar nach dem Vorfall) angegeben, dass das Auto den Velofahrer überholt habe und es vor dem Überholmanöver zu einem Wortgefecht zwischen dem Velofahrer und der Autolenkerin gekommen sei. Während des Überholmanövers habe der Velofahrer mit der Hand an das Heck des Autos geschlagen. Nachdem die Autolenkerin wieder etwas rechts eingespurt habe, habe sie abrupt abgebremst. Durch das Bremsmanöver sei der Velofahren in das Heck des Fahrzeugs gefahren.