9. Würdigung der Aussagen 9.1 Aussagen des Privatklägers und des Zeugen F.________ (nachfolgend: F.________) Vorweg kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 200 f.): «Der Privatkläger und der (unbeteiligte) Zeuge F.________ machten zum Kerngeschehen im Wesentlichen übereinstimmende erste Aussagen: - Der Zeuge F.___