5. Anträge der Beschuldigten Fürsprecher B.________ bestätigte und begründete in der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung die folgenden in der Berufungserklärung vom 20. August 2021 gestellten Anträge (pag. 229): 1. Das Urteil der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28.05.2021 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Beschuldigte sei von den Vorwürfen der Nötigung, der einfachen Körperverletzung sowie der groben Verkehrsregelverletzung, alles angeblich begangen am 22. Oktober 2019 in L.________, freizusprechen.