Zu Beginn der Hauptverhandlung wurde das vom Privatkläger mit Nachricht vom 10. August 2022 sinngemäss gestellte Gesuch um Dispensation von der Hauptverhandlung zufolge definitiver Wohnsitznahme im Ausland (M.________, pag. 274 f.) gutgeheissen (pag. 280). Da der Privatkläger am 23. Oktober 2019 polizeilich (pag. 11) und am 9. November 2020 in Anwesenheit des Verteidigers der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft (pag. 84 ff.) befragt wurde und kein Vier-Augen-Delikt vorliegt, wird Art.