2. Berufung Gegen das Urteil der Vorinstanz meldete Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag der Beschuldigten mit Eingabe vom 4. Juni 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 181). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 29. Juli 2021 (pag. 190 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 30. Juli 2021 zugestellt (pag. 222 f.). Mit seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 20. August 2021 (pag. 228 f.) erklärte Fürsprecher B.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil.