_, schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 6'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Gleichzeitig verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'040.00 und setzte die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage fest. Schliesslich legte die Vorinstanz der Beschuldigten die Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'300.00, zur Bezahlung auf (Ziff.