1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. Mai 2021 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der einfachen Körperverletzung und der Nötigung, begangen am 22. Oktober 2019 in L.________, z.N. von C.________ (nachfolgend: Privatkläger) sowie der groben Verkehrsregelverletzung, ebenfalls begangen am 22. Oktober 2019 in L.________, schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 6'500.00.