23 EMRK. Eine Rechtsverweigerung ist schliesslich schon aufgrund des nun ergangenen ausführlichen Entscheids zu verneinen. 27. Die Beschwerde vom 27. Juli 2021 ist nach dem Gesagten abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. V. Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Gesuch(e) um unentgeltliche Rechtspflege