22 fehlende Doppel seiner Eingabe vom 17. Mai 2021 nachzureichen sowie innert gleicher Frist eine detaillierte Kostennote einzureichen (vgl. amtliche Akten SID, pag. 43 f.). Nach einmalig gewährter Fristerstreckung reichte der Beschwerdeführer das besagte Doppel sowie seine Kostennote zu den Akten (vgl. amtliche Akten SID, pag. 45, pag. 46). Der angefochtene Entscheid der Vorinstanz erging am 25. Juni 2021 und wurde dem Beschwerdeführer am 28. Juni 2021 eröffnet (vgl. pag. 67). Dagegen reichte er am 27. Juli 2021 Beschwerde beim Obergericht ein (vgl. pag.