1096-1195 der BVD und um Ansetzung einer kurzen Frist zur Stellungnahme (vgl. amtliche Akten SID, 34). Mit Verfügung vom 29. April 2021 gab die Vorinstanz dem Beschwerdeführer – unter Zustellung der besagten Akten – erneut Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen (vgl. amtliche Akten SID, pag. 36 f.). Von dieser Gelegenheit machte der Beschwerdeführer – nach einmalig gewährter Fristerstreckung – mit Eingabe vom 17. Mai 2021 Gebrauch (vgl. amtliche Akten SID, pag. 38, pag. 39 f.). Mit Verfügung vom 4. Juni 2021 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert Frist das