Der Grundsatz ist verletzt, wenn die Behörden bei einer objektivierenden Betrachtungsweise der gesamten Umstände des Einzelfalls in der Lage gewesen sein sollten, den Fall innert wesentlich kürzerer Frist abzuschliessen. 26.4 Die Verfügung der BVD betreffend die Verweigerung der Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme bzw. der bedingten Entlassung erging am 14. Januar 2021 und wurde dem Beschwerdeführer – eigenen Angaben zufolge – am 19. Januar 2021 eröffnet. Dagegen reichte er mit Eingabe vom 18. Februar 2021 bei der Vorinstanz Beschwerde ein (vgl. amtliche Akten SID, pag.