3.2.2 des angefochtenen Entscheids vom 25. Juni 2021; amtliche Akten SID, pag. 63 f.). Gemäss gutachterlicher Empfehlung reicht eine räumliche Trennung nicht aus, um die Rückfallgefahr zu senken (vgl. Urteilsbegründung des Obergerichts des Kantons Bern mit Verweis auf die Ergänzungsfragen an den Gutachter; amtliche Akten BVD, pag. 874). Empfohlen wurde im besagten Gutachten denn auch nur eine stationäre therapeutische Massnahme (amtliche Akten BVD, pag.