___ zurückzukehren, eine Verpflichtung zur Therapie, zur Arbeit oder zu Urinproben. Der Beschwerdeführer sage ferner seit Jahren, dass er zu einer ambulanten Therapie bereit wäre (Ziff. 8.5. der Beschwerde vom 27. Juli 2021, pag. 25). 25.5 Die Vorinstanz hat unter Berücksichtigung des Gutachtens vom 5. Dezember 2017, der bundesgerichtlichen Erwägungen im Urteil vom 15. Juli 2020 sowie der gesamten Vollzugsakten umfassend und überzeugend dargelegt, weshalb dem Beschwerdeführer im Beurteilungszeitpunkt keine Gelegenheit zur Bewährung in Freiheit gegeben werden konnte (vgl. Ziff.