18 gegnen (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 397, pag. 399). Die Beeinflussung der Prognose durch eine stationäre therapeutische Massnahme wurde seitens des Gutachters damit als möglich erachtet. Sowohl das Obergericht wie auch das Bundesgericht bestätigten die gutachterlichen Feststellungen (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 873 f., pag.