17 poräre Unterbringung des Beschwerdeführers im Regionalgefängnis Burgdorf ist vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse nicht unrechtmässig. 24.6 Aufhebung nach Art. 56 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 StGB 24.6.1 Stationäre therapeutische Massnahmen nach Art. 59 StGB sind im Unterschied zu Strafen zeitlich relativ unbestimmt.