Dem ist jedoch nicht zuzustimmen. So hielt, wie bereits erwähnt, die Klinik für forensische Psychiatrie Königsfelden etwa fest, dass eine Wiederaufnahme des Beschwerdeführers denkbar sei, sobald die als für die psychotherapeutische Behandlung der wahnhaften Störung als erforderlich erachtete Zwangsmedikation rechtskräftig angeordnet worden sei. Auch die Klinik Beverin Cazis hat eine Wiederaufnahme des Beschwerdeführers in Aussicht gestellt.