Der – erneut fehlgeschlagene – Behandlungsversuch in der Klinik Beverin Cazis dauerte nicht einmal vier Monate. Insofern haben die bundesgerichtlichen Erwägungen im Urteil vom 15. Juli 2020 nach wie vor Geltung, wonach die gescheiterten Behandlungsversuche zu wenig lange dauerten, um daraus zu schliessen, der Beschwerdeführer bzw. dessen diagnostizierte Störung sei nicht therapierbar und eine Massnahme entsprechend aussichtslos (vgl. Urteil des BGer 6B_648/2020 vom 15. Juli 2020 E. 4.4.2; amtliche Akten BVD, pag. 982). Auch im Gutachten vom 7. Dezember 2017 wurde bereits festgehalten, dass die ablehnende Haltung des Beschwerdeführers und seine fehlende Krankheitseinsicht das the-