1285 ff.). Auch wenn der Abbruch des vierten Behandlungsversuchs bedauerlich ist, so kann mit Blick auf die restriktive bundesgerichtliche Rechtsprechung noch nicht von einem endgültigen Scheitern der stationären therapeutischen Massnahme ausgegangen werden. Der – erneut fehlgeschlagene – Behandlungsversuch in der Klinik Beverin Cazis dauerte nicht einmal vier Monate.