Von einer dreijährigen (erfolglosen) «Behandlung» kann sodann keine Rede sein. Bisher, die Phase des vorzeitigen Massnahmenantritts eingeschlossen, sind vier Behandlungsversuche an der Therapieverweigerung des Beschwerdeführers gescheitert: Vom 10. April 2018 bis am 9. Juli 2018 befand er sich in der JVA Solothurn (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 534 ff., pag. 592 ff.). Per 15. November 2018 konnte er in die UPK Basel eintreten (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 663 ff.). Per 23. Dezember 2019 erfolgte eine Einweisung in die Klinik für forensische Psychiatrie Königsfelden (vgl. amtliche Akten BVD, pag.