Dem Beschwerdeführer gehe es psychisch betrachtet bestens und er verhalte sich adäquat, wenn auch gelegentlich pauschal das Gegenteil behauptet werde. Es sei nicht glaubhaft, wenn die Leitung der Klinik Beverin von einem schwierigen Betragen und manipulativen Verhalten etc. rede, habe sich das Personal doch herzlich vom Beschwerdeführer verabschiedet und ihm für sein gutes Betragen gedankt. Der Beschwerdeführer befinde sich abermals in einer ungeeigneten Einrichtung, sei auf keiner Warteliste und es sei auch nicht ersichtlich, welche Einrichtung er noch ausprobieren könne.