Dass der vierte Behandlungsversuch gescheitert sei, bedeute indes nicht, dass die Massnahme aussichtslos sei oder keine geeignete Einrichtung für den Massnahmenvollzug mehr bestehe. Vielmehr habe die Klinik Beverin Cazis die Wiederaufnahme des Beschwerdeführers nach Vorliegen eines Verlaufsgutachtens in Aussicht gestellt. Dieses werde sich vorab zur Diagnose und zur Frage der psychopharmakologischen (Zwangs)Medikation äussern (vgl. pag.