Das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft überwiege nach wie vor die Freiheitsansprüche des Beschwerdeführers. Mit Blick auf den Behandlungsversuch in der Klinik Beverin Cazis und den Umstand, dass der pharmakotherapeutische Ansatz bisher nicht zur Anwendung gelangt sei, könne nicht gesagt werden, dass alles versucht worden sei, um den Beschwerdeführer in einer Therapie zugänglich zu machen.