Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die gutachterliche Einschätzung, wonach die Aussichtslosigkeit der Massnahme nach drei Jahren erfolgloser Behandlung zu prüfen sei, und auf den Umstand, dass die als erforderlich erachtete Pharmakotherapie eine bisher ungenutzte Option darstelle, könne aktuell noch nicht von der Aussichtslosigkeit der Massnahme gesprochen werden. Angesichts seines Eintritts in die Klinik Beverin Cazis per 8. März 2021 sei denn auch der Aufhebungsgrund des Fehlens einer geeigneten Einrichtung offensichtlich nicht gegeben. Eine Verletzung von Art. 5 Ziff.