10 keit der Massnahme zu schliessen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die gutachterliche Einschätzung, wonach die Aussichtslosigkeit der Massnahme nach drei Jahren erfolgloser Behandlung zu prüfen sei, und auf den Umstand, dass die als erforderlich erachtete Pharmakotherapie eine bisher ungenutzte Option darstelle, könne aktuell noch nicht von der Aussichtslosigkeit der Massnahme gesprochen werden.